Arbeitsfonds einer luxemburgischen Wohnungseigentümergemeinschaft
Kleine Eigentümergemeinschaften

Der Arbeitsfonds (fonds de travaux) in einer kleinen Wohnungseigentümergemeinschaft

In einer Eigentümergemeinschaft sind Erneuerungsfonds und laufende Kosten nicht dasselbe. Diese Unterscheidung zu verstehen erspart viel Verwirrung in den Konten — und eine Regel überrascht besonders häufig beim Verkauf.

Woher die Pflicht kommt

Der Erneuerungsfonds wurde durch das Gesetz vom 30. Juni 2022 eingeführt, das dem Gesetz vom 16. Mai 1975 einen Artikel 11bis hinzugefügt hat. Er gilt seit dem 1. August 2023 — 2023 ist also das Datum des Inkrafttretens, nicht das des Gesetzes.

Der Grundsatz passt in einen Satz: die Eigentümer bilden einen Erneuerungsfonds, um die Kosten der von der Generalversammlung beschlossenen Arbeiten zu tragen, und dieser Fonds wird durch einen verpflichtenden Jahresbeitrag gespeist.

Verpflichtend, unabhängig von der Größe

Der Fonds gilt für alle Eigentümergemeinschaften, die dem Gesetz von 1975 unterliegen, unabhängig von ihrer Größe: eine Gemeinschaft mit wenigen Einheiten unterliegt ihm ebenso wie eine große Wohnanlage. Das Gesetz behält ihn nicht Wohngebäuden vor — gemischt genutzte Gebäude folgen denselben Regeln, und alle Einheiten sind betroffen, einschließlich Keller und Stellplätze.

Wie viel, und darf man mehr einzahlen

Der Mindestbeitrag ergibt sich aus einer dem Gesetz beigefügten Tabelle, ausgedrückt je Quadratmeter Energiebezugsfläche und gestaffelt nach der Dämmklasse des Gebäudes. Die Generalversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, mehr als diesen Mindestbetrag einzuzahlen.

Die Regel, die beim Verkauf überrascht

Die in den Erneuerungsfonds eingezahlten Beiträge sind den Einheiten zugeordnet und der Gemeinschaft endgültig zugefallen. Mit anderen Worten: ein Eigentümer, der seine Einheit verkauft, bekommt sie nicht erstattet — sie verbleiben im Fonds und kommen der Einheit, also dem Käufer, zugute. Das ist wohl die nützlichste Information vor einem Verkauf und zugleich diejenige, die am häufigsten zu spät entdeckt wird.

Getrennt von den laufenden Kosten

Laufende Kosten und Erneuerungsfonds bleiben getrennt: die Beiträge zum Fonds sind den von der Versammlung beschlossenen Arbeiten gewidmet, während die Vorauszahlungen auf die Kosten den laufenden Betrieb des Gebäudes decken. Zwei verschiedene Positionen mit zwei verschiedenen Zwecken.

Sein Platz im luxemburgischen Rahmen

Der Erneuerungsfonds gehört zu den Regeln der Eigentümergemeinschaft, neben den Mehrheiten des Gesetzes vom 16. Mai 1975, den Einladungsfristen zur Generalversammlung und der getrennten Buchführung, die der Verwalter für die Gemeinschaft führt.

Wo die Regeln zu finden sind

Artikel 11bis steht im Gesetz vom 16. Mai 1975 (konsolidierte Fassung, legilux.public.lu), eingeführt durch das Gesetz vom 30. Juni 2022. Eine eigene amtliche FAQ ist auf logement.public.lu veröffentlicht.

Diese Seite dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die amtlichen luxemburgischen Texte; im Zweifel über einen konkreten Fall wenden Sie sich an eine Fachperson.

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