Kleine Eigentümergemeinschaften
Ressourcen für Eigentümergemeinschaften, die von einem ihrer Eigentümer verwaltet werden.
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Eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft ohne professionellen Verwalter führen (Luxemburg)
In Luxemburg kann ein Eigentümer die Verwaltung in einem Gebäude mit höchstens neun Wohneinheiten selbst übernehmen: die genaue Regel, die Bestellungsmehrheit, die Dauer des Mandats und die tatsächlichen Buchführungspflichten.
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Der Arbeitsfonds (fonds de travaux) in einer kleinen Wohnungseigentümergemeinschaft
Der Erneuerungsfonds ist für alle dem Gesetz von 1975 unterliegenden Eigentümergemeinschaften verpflichtend, unabhängig von ihrer Größe: seine Rechtsgrundlage, sein Mindestbetrag und die Regel, die beim Verkauf überrascht.
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Kleines Miteigentum: die von Anfang an aufzubewahrenden Dokumente
In einem kleinen Miteigentum beruht die Kontinuität der Verwaltung auf einer vollständigen und übergabefähigen Akte: Hier sind die Dokumente, die von Anfang an zusammenzustellen und aktuell zu halten sind.
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