Verwalter von Miteigentum
Der Verwalter verwaltet das Gebäude im Namen der Gemeinschaft der Miteigentümer und im Rahmen des ihm erteilten Mandats. Er bereitet die zur Abstimmung vorgelegten Punkte vor, führt die in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse aus und gewährleistet die Kontinuität der Verwaltung zwischen zwei Versammlungen. Diese Arbeit verteilt sich auf drei einander ergänzende Bereiche: den administrativen, den buchhalterischen und den technischen.
Administrative Verwaltung
Auf administrativer Ebene halten wir die Informationen zu den Einheiten und den Miteigentümern auf dem neuesten Stand, bereiten die Einladungen und die Versammlungsunterlagen vor, verfolgen die Verträge und ihre Fristen nach und bewahren die Archive auf. Wir führen die Korrespondenz mit den Miteigentümern, den Dienstleistern und den Behörden und achten auf die Ausführung der ordnungsgemäß gefassten Entscheidungen.
Buchhalterische und finanzielle Verwaltung
Die buchhalterische Verwaltung beginnt mit der Vorbereitung des Budgets, setzt sich fort mit den Mittelabrufen, der Erfassung und Begleichung der Rechnungen und dann der Nachverfolgung der Salden. Wir bereiten die Konten vor und legen die Abrechnungen auf verständliche Weise vor. Die abgerufenen Beträge haben nicht alle denselben Zweck: die Rücklagen für laufende Lasten, die Beiträge zum Arbeitsfonds und die Rücklagen im Zusammenhang mit beschlossenen Arbeiten werden getrennt nachverfolgt und bleiben identifizierbar. Ausstehende Zahlungen werden unter Beachtung der geltenden Entscheidungen und Verfahren nachverfolgt.
Technische Verwaltung
Auf technischer Ebene verfolgen wir die laufende Instandhaltung, bearbeiten Störungen und organisieren die erforderlichen Besichtigungen. Wir fordern die Kostenvoranschläge an und analysieren sie, verfolgen die Wartungsverträge nach und bereiten die Arbeiten vor, die der Versammlung vorgelegt werden müssen. Sobald die Arbeiten beschlossen sind, verfolgen wir ihre Ausführung und bauen im Laufe der Zeit eine technische Historie des Gebäudes auf.
Eigentümerversammlungen
Die Eigentümerversammlung entscheidet; der Verwalter seinerseits bereitet die für die Entscheidung erforderlichen Elemente vor, organisiert die Sitzung, hält die Stimmen fest und führt die gefassten Beschlüsse aus. Die Qualität einer Versammlung entscheidet sich im Vorfeld: eine klare Tagesordnung, rechtzeitig übermittelte Unterlagen, gut formulierte Beschlüsse und korrekt bestimmte Mehrheiten ermöglichen eine gültige Abstimmung, während die Nachvollziehbarkeit der Abstimmungen und die Nachverfolgung nach der Sitzung gewährleisten, dass die Entscheidungen tatsächlich ihre Wirkung entfalten.
Eine übertragbare Verwaltung
Ein Miteigentum darf nicht von einzelnen Nachrichten oder vom Gedächtnis einer einzigen Person abhängen. Wir organisieren die Dokumente, die Entscheidungen, die Verträge, die Zugänge und die Historien, damit die Verwaltung verstanden, geprüft und fortgeführt werden kann, auch wenn die Ansprechpartner wechseln.
Für welche Gebäude?
Wir sind sowohl für kleine Miteigentümergemeinschaften und Wohnanlagen mittlerer Größe tätig als auch für komplexere Wohnkomplexe oder gemischt genutzte Miteigentümergemeinschaften, für Bürogebäude sowie für Gebäude, die eine dokumentarische oder buchhalterische Übernahme erfordern.